Ortsplanung in Kürze

Übergeordnete gesetzliche Vorgaben

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat 2013 der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) zugestimmt. Das 2014 in Kraft getretene Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt.

Auf Grundlage des revidierten RPG hat der Kanton St. Gallen den kantonalen Richtplan Teil Siedlung überarbeitet und das 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Planungs- und Baugesetz (PBG) erlassen. Kernanliegen der Innenentwicklung ist gemäss kantonalem Richtplan, die inneren Reserven z.B. in Form von unüberbauten, bereits eingezonten Parzellen konsequent zu mobilisieren.

Handlungsbedarf

Für Quarten besteht gemäss kantonalen Vorgaben folgender Handlungsbedarf:

  • Erarbeitung Strategie Innenentwicklung
  • Erarbeitung kommunaler Richtplan
  • Anpassung Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement)

Diese Arbeiten sind bis 2027 abzuschliessen. Die ebenfalls geforderte Anpassung der Schutzverordnung muss gemäss kantonalen Vorgaben bis spätestens 2032 erfolgen.

Chance Innenentwicklung

In einem ersten Schritt hat die Gemeinde Quarten die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen erarbeitet und dazu Gespräche mit den Ortsgemeinden und der Alpkorporation Mols geführt. Die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen ist Grundlage für die später folgende Revision der Ortsplanungsinstrumente (Richtplan, Zonenplan und Baureglement). Die Strategie zeigt die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde auf und legt fest, welche Gebiete sich für eine qualitätsvolle Innenentwicklung eignen. Dabei bietet sich die Chance, bestehende Quartiere und Dorfkerne zum Nutzen der Bevölkerung aufzuwerten, wertvolle Natur- und Erholungsräume sowie Landwirtschaftsflächen zu schonen und Infrastrukturkosten zu sparen.

Bevölkerung wirkt mit

Die Bevölkerung wird in den Ortsplanungsprozess miteinbezogen und konnte in einem ersten Schritt ihre Hinweise und Anliegen zur Strategie Siedlungsentwicklung nach innen einbringen.