Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Ortsplanung.

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Kontaktieren Sie Albin Gätzi (Gemeinderatsschreiber): albin.gaetzi@quarten.ch oder 081 720 33 32.

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Die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen zeigt die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde auf und legt dabei fest, welche Gebiete sich für eine qualitätsvolle Innenentwicklung eignen. Gemäss übergeordneten kantonalen Vorgaben ist die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen Grundlage für die später folgende Erarbeitung bzw. Revision von Richtplan, Zonenplan und Baureglement. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung einer Ortsplanungsrevision.

Im kommunalen Richtplan stimmt die politische Gemeinde insbesondere Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau für einen längeren Zeitraum aufeinander ab. Der Richtplan ist ein zentrales strategisches Führungs- und Koordinationsinstrument, das die angestrebte räumliche Entwicklung der nächsten 25 Jahre aufzeigt. Der kommunale Richtplan ist für die Gemeindebehörden wegleitend, hat jedoch keine direkte eigentümerverbindliche Wirkung.

Ein kommunaler Richtplan besteht aus den thematischen Richtplankarten, dem Richtplantext (mit den Richtplanbeschlüssen) sowie dem erläuternden Planungs- und Mitwirkungsbericht.

In der sogenannten Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) werden die verschiedenen Richtplaninhalte grundeigentümerverbindlich festgelegt. Der Zonenplan legt dabei die Grundnutzung eines Grundstücks fest und definiert damit, welche bauliche Nutzung des Grundstücks zulässig ist. Das Baureglement definiert für die im Zonenplan ausgewiesenen Zonen die Regelbaumasse fest und enthält weitere Regelungen zum Baubewilligungsverfahren der Gemeinde.